Ergotherapiepraxen Golombeck & Team
Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg

Informationen für Ärzte

In der Zusammenarbeit mit unserer Praxis können Sie eine optimale ergotherapeutische Betreuung ihrer Patienten erwarten. Auf der Basis ihrer Diagnostik und Verordnung erarbeiten wir mit den Patienten und ihren Angehörigen einen Therapieplan, der auf die größtmögliche Verbesserung der Einschränkungen unserer Patienten zielt. Die Patienten erhalten von uns therapierelevante Aufgaben, die Sie zu Hause üben können, um den Heilungserfolg zu unterstützen.

Sie erhalten in regelmässigen Abständen Berichte von uns, in denen der Stand der Therapie mitgeteilt wird und auf deren Basis Sie entscheiden können, ob eine ergotherapeutische Behandlung weitergeführt werden soll. Gerne suchen wir auch bei Bedarf das persönliche Gespräch, um eine optimale Behandlung unserer Patienten zu gewährleisten.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern hier einige Hinweise zur Verordnung und zu den Heilmittelrichtlinien:

Folgende Verordnungen stehen zur Wahl:

  •            Kassenpatienten die Heilmittelverordnung 18.
  •            Privatpatienten ein Privatrezept oder die Heilmittelverordnung 18.
  •            Berufsgenossenschaft - F240/0910 Verordnung für Ergotherapie.

               
   
Folgende Leistungen können verordnet werden:

  1.          Motorisch funktionelle Behandlung
  2.          Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  3.          Psychisch-funktionelle Behandlung
  4.          Hirnleistungstraining
  5.          Ergänzend zu 1 und 2 können thermoplastische Schienen oder   Kälte-/ Wärmebehandlung verordnet werden
  6.         Bei entsprechender Indikation kann ein Hausbesuch verordnet werden


 Die Behandlungsart unterscheidet sich in Inhalt und zeitlichem Umfang. Sie richtet sich nach der Diagnose und den Defiziten des  Patienten/ der Patientin.
          
Alle Behandlungen sind als Einzel- oder Gruppentherapie möglich und können auch im Hausbesuch durchgeführt werden.

Den  Indikationsschlüssel finden Sie unter www.heilmittelkatalog.de

 

Extrabudgetäre Verordnung

Ausserdem  können bei bestimmten Diagnosen Langfristige Genehmigungen bzw.  Praxisbesonderheiten ausgewiesen werden.

Diese Verordnungen können  extrabudgetär verordnet werden, fallen also nicht als Belastung ihres  Heilmitttelbudgets an.

Durch diesen folgenden link erhalten Sie eine pdf der KV Baden-Württemberg mit den Praxisbesonderheiten/Langfristverordnungen und den entsprechenden Diagnosen / ICD 10 Codes

Broschüre KV Baden-Württemberg

Zum Schluss noch eine Grafik des DVE (Deutscher Verband der Ergotherapeuten) ,der genau aufweist, wie Sie Langfristverordnungen/Praxisbesonderheiten verordnen können

DVE_Wege_zur_extrabudgetaeren_Verordnung Copy.pdf
Download


 Für weiterführende Informationen stehen mein Team und  ich jederzeit gerne zu einem persönlichen Gespräch telefonisch oder per e-mail zur Verfügung.