In der Zusammenarbeit mit unserer Praxis können Sie eine optimale ergotherapeutische Betreuung ihrer Patienten erwarten. Auf der Basis ihrer Diagnostik und Verordnung erarbeiten wir mit den Patienten und ihren Angehörigen einen Therapieplan, der auf die größtmögliche Verbesserung der Einschränkungen unserer Patienten zielt. Die Patienten erhalten von uns therapierelevante Aufgaben, die Sie zu Hause üben können, um den Heilungserfolg zu unterstützen.
Sie erhalten in regelmässigen Abständen Berichte von uns, in denen der Stand der Therapie mitgeteilt wird und auf deren Basis Sie entscheiden können, ob eine ergotherapeutische Behandlung weitergeführt werden soll. Gerne suchen wir auch bei Bedarf das persönliche Gespräch, um eine optimale Behandlung unserer Patienten zu gewährleisten.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern hier einige Hinweise zur Verordnung und zu den Heilmittelrichtlinien:
Folgende Verordnungen stehen zur Wahl:
Folgende Leistungen können verordnet werden:
Die Behandlungsart unterscheidet sich in Inhalt und zeitlichem Umfang. Sie richtet sich nach der Diagnose und den Defiziten des Patienten/ der Patientin.
Alle Behandlungen sind als Einzel- oder Gruppentherapie möglich und können auch im Hausbesuch durchgeführt werden.
Den Indikationsschlüssel finden Sie unter www.heilmittelkatalog.de
Extrabudgetäre Verordnung
Ausserdem können bei bestimmten Diagnosen langfristige Genehmigungen bzw. Praxisbesonderheiten ausgewiesen werden.
Diese Verordnungen können extrabudgetär verordnet werden, fallen also nicht als Belastung ihres Heilmitttelbudgets an.
Durch diesen folgenden link werden sie auf die Homepage der KV Baden-Württemberg weitergeleitet mit informationen zu Praxisbesonderheiten/Langfristverordnungen und den entsprechenden Diagnosen / ICD 10 Codes
Weiterleitung zur KV Baden-Württemberg
Für weiterführende Informationen stehen mein Team und ich jederzeit gerne zu einem persönlichen Gespräch telefonisch oder per e-mail zur Verfügung.