Kassenpatienten
Wir rechnen mit Ihrer gesetzlichen Kasse die jeweilig gültigen Kassenbeträge für die ergotherapeutische Behandlung ab, die zum Behandlungstermin anfallen.
Leider müssen wir von den Krankenkassen die Aufgabe übernehmen, pro Rezept eine Behandlungsgebühr von 10 Euro pro Rezept plus 10% der Behandlungsgebühr einzuziehen.
Von diesem Zusatzbeitrag können Sie sich unter Umständen von Ihrer Krankenkasse befreien lassen.
Privatpatienten
Gestütz durch Urteile der bisherigen Rechtsprechung wurde angelehnt an die ärztliche Verfahrensweise die preisliche Untergrenze auf den 1,8 fachen Satz der gesetzlichen Krankenkasse und die Obergrenze an den 2,3 fachen Satz festgelegt.
Wir orientieren wir uns an den jeweils gültigen Preisen der gesetzlichen Krankenkassen und rechnen nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) mit dem 1,4 fachen Satz ab. Sollte Ihre PKV unseren Behandlungssatz nicht vollständig erstatten, so sprechen Sie uns an. Wir können Sie darin unterstützen, ihren Anspruch durchzusetzen. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.privatpreise.de
Beihilfepatienten
Beihilfepatienten sind Privatpatienten. Die Abrechungssätze sind den Privatpreisen angeglichen.